Strahlenschutzverordnung für Kosmetiker-/in

Hilfe, Strahlenschutzverordnung für Kosmetiker

Das neue Strahlenschutzrecht in der Kosmetik, jetzt soll man diesen Fachkundelehrgang besuchen, stimmt das denn alles? Ja, es stimmt. Es gibt eine neue Strahlenschutzverordnung, die erhebliche Auswirkungen auf Kosmetikerinnen hat, die auch apparativ arbeiten. Die Vital Kosmetikakademie steht Ihnen zur Seite und informiert Sie hier über die Fakten.

Fakt 1: Kosmetische Laserbehandlungen dürfen nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Kosmetiker/innen und Heilpraktiker/innen dürfen ab 31.12.2020 KEINE Tattooentfernung und Entfernung von PMU mehr anbieten.

Fakt 2: Für andere kosmetische Behandlungen mit nichtionisierter Strahlung bei der Anwendung am Menschen muss bis spätestens 31.12.2021 die Fachkunde nachgewiesen werde. Das funktioniert nur mit dem Besuch und Abschluss eines vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Lehrgangs, auch Fachkundelehrgang genannt. Wenn Sie diesen Lehrgang nicht besuchen, dürfen Sie als Kosmetikerin ab Ende 2021 z.B. keine kosmetischen Gerätebehandlung am Kunden mehr durchführen, wenn Ihr Gerät unter die NiSV fällt.

Fakt 3: Die Vital Kosmetikakademie in Berlin steht in persönlichem Kontakt mit den zuständigen Behörden. Wir werden schnellstmöglich einen entsprechenden Fachkundelehrgang (Schulung) anbieten.

Die Befürchtungen vieler Beautydienstleister sind wahr geworden. Der Gesetzgeber hat schon im Dezember 2018 kosmetische Behandlungen, die mit Lasern, intensiven Lichtquellen (etwa IPL-Geräte) oder anderen optischen Strahlungsquellen, aber auch Ultraschallanwendungen sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern arbeiten, genau unter die Lupe genommen.

Noch laufen zwei Übergangsfristen:

  • bis Ende 2020: dürfen Sie die Tattooentfernung als Kosmetikerin anbieten. Danach ist

Schluss, Ärztevorbehalt.

  • bis Ende 2021: muss die Fachkunde nach NiSV nachweisbar sein, d.h.

Fachkundelehrgang muss schon absolviert worden sein!

Danach dürfen Sie als Kosmetiker/in ohne den Fachkundenachweis eigentlich „nur“ noch händisch arbeiten. Gut, Permanent Make-up und Mikroneedling fallen auch nicht unter die Strahlenschutzverordnung, da diese Geräte mechanisch, also ohne Strahlungsquellen arbeiten. Die meisten anderen Kosmetikgeräte, insbesondere Beauty-Tower und Kombi-Geräte, werden aber von dem neuen Strahlenschutzrecht betroffen sein. Genaue Infos hierzu gibt Ihnen Ihr Gerätehersteller. Er erklärt Ihnen auch, in welchem Frequenzbereich Ihre Geräte arbeiten.

Geldbußen sind möglich – wegschauen bringt nichts!

Stecken Sie bitte nicht den Kopf in den Sand, denn vor den Änderungen davon zu laufen, oder sich die Rechtslage schön zu reden, das kann im schlimmsten Fall ab Ende 2021 richtig teuer werden!

Bei Verstößen gegen die neue Rechtslage drohen der Beautyexpertin Geldstrafen wegen ordnungswidrigem Verhalten. Abmahnungen von Mitbewerbern, Abmahnanwälten oder Verbraucherschutzorganisationen sind genauso wahrscheinlich, was zu teuren Anwaltskosten führen kann. Entstehen bei einer Behandlung am Kunden Schäden, kann dies auch ein Einfallstor für ein strafrechtliches Verfahren und/oder eine Klage auf Schmerzensgeld sein. Das Thema ist folglich nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

 

Was nun?

Die Vital Kosmetikakademie betreut diese neue Rechtslage schon seit 2018. Es wird an unserer Kosmetikschule in Berlin die entsprechenden Fachkundeschulungen geben, außerdem beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um diesen Fachkundelehrgang:

  • Mit welchen Geräten möchte ich arbeiten?
  • Welche Module muss ich belegen?
  • Wann mache ich den Lehrgang am besten?
  • Kann ich die Kosten fördern lassen?

Alle diese Fragen beantworten wir sehr gerne für Sie persönlich!

Wir haben auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Weiterbildungen“ eine Seite für den Fachkundelehrgang NiSV eingerichtet.

Hier halten wir Sie auf dem Laufenden:

  • Vital Newsletter hier abonnieren
  • Facebook und Instagram von Vital abonnieren @vitalkosmetikakademie
  • lassen Sie sich in die Interessentenliste eintragen: 030 214 78 730
  • lesen Sie bitte die Internetseite der Vital und die FAQ hier.

Wir wissen, dass diese neue Rechtslage für alle Beautyprofis mit viel Aufwand verbunden ist. Ändern lässt sich das nicht mehr, denn der Gesetzgeber hat entschieden, die kosmetischen Geräteanwendungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes stärker zu reglementieren.

Sie als Beautyprofi können daraus nur das Beste machen, indem Sie

  • rechtzeitig planen und sich informieren
  • sich einen starken Schulungspartner wie die Vital an Ihre Seite holen
  • Ihre Kunden rechtzeitig über die neue Lage informieren.

Wir stehen Ihnen in Sachen Strahlenschutzlehrgang zur Seite.
Herzlichst, Ihre Vital

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