Betriebshaftpflicht-Versicherung für Kosmetikstudios: Ein Muss von Anfang an

Keine schöne Vorstellung: Bei der Fußpflege rutscht das Skalpell ab, bei der IPL-Behandlung wird das Kühlgel vergessen und es kommt zu einer Verbrennung der Haut – Trotz aller Umsicht kann bei jeder Kosmetikbehandlung etwas schief gehen. Schnell ist ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden, für den das Kosmetikstudio haftet. Hier springt die Betriebshaftpflicht-Versicherung für Kosmetikstudios ein.

Betriebshaftpflicht – Schutz vor Fehlern

Eine Unachtsamkeit reicht aus, um der Kundin einen Schaden zuzufügen. Deshalb ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung für Kosmetikstudios von Anfang an ein Muss für jede selbstständige Kosmetikerin. Die Versicherung tritt für alle Schäden ein, die Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen einem Kunden fahrlässig, also ungewollt, zufügen. Dabei ist es kein Unterschied, ob Sie im eigenen Studio oder mobil arbeiten.

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Rechtlich wird unterschieden zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Damit wirklich jeder Schaden versichert ist, sollte die Betriebshaftpflicht ausdrücklich auch „grobe Fahrlässigkeit“ beinhalten.

Diese Schäden sind versichert

Um den Versicherungsvertrag optimal anzupassen, benötigt die Versicherung Angaben über alle Behandlungen, die im Kosmetikstudio durchgeführt werden. Dazu gehören auch die apparativen Behandlungen.

Das bedeutet: Wird eine neue Behandlung in das Angebot des Studios aufgenommen, muss die Versicherung darüber informiert werden.

Die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht-Versicherung für Kosmetikstudios beinhaltet drei verschiedene Schadens-Arten:

  • Personenschaden: Wenn die Kundin durch die Behandlung eine Verletzung erleidet.
  • Vermögensschaden: Wenn die Kundin aufgrund der Behandlung nicht arbeitsfähig ist und deshalb einen Verdienstausfall hat.
  • Sachschaden: Wenn das Eigentum der Kundin beschädigt wird.

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung prüft, ob die Forderung berechtigt ist und kommt bis zur vereinbarten Deckungssumme für den Schaden auf.

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Diese sollte deshalb nicht zu gering angesetzt werden. Für die Betriebshaftpflichtversicherung für Kosmetikstudios, werden allgemein folgende Deckungssummen empfohlen:

  • Personen- und Sachschaden: mindestens 2,5 Millionen Euro
  • Vermögensschaden: mindestens 100.000 Euro

Betriebshaftpflicht für Kosmetikstudios: Der Ansprechpartner

Versicherungen sind ein weites Feld und trotz strenger gesetzlicher Regelungen ist die Gefahr groß, dass die Versicherung im Schadensfall nicht eintritt, weil wichtige Punkte nicht in den Vertrag aufgenommen wurden.

Wer eine passende Betriebshaftpflicht-Versicherung für Kosmetikstudios sucht, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Der Versicherungsberater: Er ist ein neutraler Berater, der vom zuständigen Landgericht zugelassen wird. Der Versicherungsberater ermittelt für seinen Kunden den optimalen Versicherungsschutz, hilft bei der Auswahl des Anbieters und prüft den Vertrag. Dafür erhält er direkt vom Kunden ein Honorar. Tritt ein Schaden ein, hilft der Versicherungsberater, die Ansprüche seines Kunden bei der Versicherung durchzusetzen. Wer einen Versicherungsberater sucht, wird auf der Website des BVVB (Bundesverband der Versicherungsberater) fündig.
  • Der Versicherungsmakler: Er arbeitet mit mehreren Versicherungen zusammen und erhält bei Abschluss eines Vertrages eine Provision von der jeweiligen Versicherung. Der Makler ist verpflichtet, das Beratungsgespräch zu dokumentieren und seine Empfehlung zu begründen.
  • Der Versicherungsvermittler oder Versicherungsvertreter: Sie arbeiten im Auftrag einer einzigen Versicherungsgesellschaft und vertreten deren Interessen.

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung Kosmetikstudios ist keine gesetzliche Pflicht, jedoch ist sie ein Muss, um die Kosten abzusichern, die durch einen versehentlichen Fehler entstehen können und im schlimmsten Fall die berufliche Existenz kosten können.

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