Abgrenzung: Ausbildungsinhalte in der Kosmetikausbildung und NiSV

Warum die „Fachkunde gemäß NiSV“ derzeit nicht in bestehende Kosmetikausbildungen integrierbar ist.

Liebe Vital-Schülerinnen und Schüler,

liebe Interessenten,

als sich der Gesetzgeber entschlossen hat, Neuregelungen im Bereich Strahlenschutz zu erlassen und damit auch den Endverbraucher kosmetischer, apparativer Dienstleistungen besser zu schützen, saß der Schock in der Kosmetikbranche erst einmal tief.

Denn schnell war klar: die meisten apparativen Kosmetikbehandlungen, die mit „nicht-ionisierter Strahlung“ am Menschen zum Einsatz kommen, bleiben der Kosmetikerin zwar erhalten, ABER: die Behandlungen, die der NiSV unterfallen, dürfen ab dem 31.12.2021 nur durchgeführt werden, sofern die Behandlerin/ der Behandler die entsprechende „Fachkunde“ nachweisen kann.

Der Gesetzgeber hat sich also dafür entschieden, einen neuen „Fachkundekurs“ nach der NiSV für bestimmte Behandlungen und Geräteanwendungen in der Kosmetik zur Pflicht zu machen.

Natürlich fragen sich viele Interessenten einer Kosmetikausbildung und auch diejenigen, die gerade in einer Ausbildung sind, berechtigt: kann das nicht in die Kosmetikausbildung integriert werden? Warum muss ich denn NACH meiner Kosmetikausbildung noch diesen Fachkundekurs machen, um z.B. mit Ultraschall oder IPL arbeiten zu dürfen?

Diese Fragen sind absolut berechtigt und hier sind die Antworten:

Kann diese Fachkunde nicht in die Kosmetikausbildung integriert werden?

Mit Stand heute leider nicht. Zum einen wurden die Rahmenlehrpläne und Inhalte für die jeweiligen Fachkundekurse zur NiSV erst im März 2020 seitens des Gesetzgebers in einer „Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt“ bekannt gegeben. Das bedeutet, vor März 2020 war überhaupt nicht klar, was genau in den Fachkundeschulungen geschult werden soll. Damit ist auch klar, dass kein Schulungsanbieter vor Veröffentlichung der Schulungsinhalte durch den Gesetzgeber „Fachkundeschulungen nach NiSV“ anbieten konnte.

Zum anderen ist immer noch nicht sichergestellt, wie die Schulungsanbieter (also z.B. Kosmetikschulen) sicherstellen sollen, ob und wie die Fachkundezertifikate bei den zuständigen, örtlichen Behörden anerkannt werden.

Vielleicht wird es die Möglichkeit in Zukunft, etwa ab 2022 geben, Ausbildung und NiSV gleichzeitig zu absolvieren. Stand Heute müssen sich alle Beautyprofis, die weiterhin mit den entsprechenden Geräten arbeiten wollen, in die Fachkundeschulung begeben.

Ich bin doch aber ausgebildet. Das ist doch ungerecht!

Das Thema betrifft ja nicht nur Absolventen der Kosmetikschulen, sondern die gesamte Kosmetikbrache, auch Teile der Fitnessbranche sind betroffen. Wenn Sie mit Geräten, die der NiSV unterliegen arbeiten möchten, müssen Sie ab 31.12.2021 die Fachkunde nachweisen können. Es handelt sich um eine Entscheidung des Gesetzgebers, die alle in der Beautybranche sehr bewegt hat, auf die wir als Kosmetikschule aber keinen Einfluss haben.

Wir können Ihnen nur:

  • alle Informationen zur NiSV zur Verfügung stellen
  • Sie darüber beraten, ob Sie die Fachkundekurse besuchen sollten oder nicht
  • welche Module Sie belegen sollten
  • Ihnen die entsprechenden Fachkunde Schulungen anbieten
  • Sie über alle Neuerungen auf dem Laufenden halten

Ich dachte, ich kann nach meiner Ausbildung mit allen Geräten arbeiten!

Das dachten leider auch alle Gerätehersteller, Beautyprofis, Selbstständige, Trainer, Dozenten und andere Akteure in der Kosmetikbranche. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, den Schutz des Verbrauchers in den Vordergrund zu stellen. Sie können nun entscheiden, ob Sie

  • nach alternativen Behandlungsmethoden außerhalb der NiSV Ausschau halten (z.B. Sugaring statt IPL, Mikroneedling statt Ultraschall usw.)
  • nur Geräte außerhalb der NiSV anbieten (z.B. Mikrodermabrasion, Mikroneedling)
  • Die Mühen auf sich nehmen, den Fachkundekurs besuchen, um am Kosmetikmarkt breit aufgestellt zu sein.

Noch einmal: es fallen NICHT ALLE Kosmetikgeräte unter die NiSV. Es gibt viele, sehr effektive Gerätebehandlungen, die rein mechanisch, also ohne den Einsatz von Strahlungsquellen arbeiten. Wenn Sie sich sehr für Kosmetikgerätebehandlungen interessieren, beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten außerhalb der NiSV. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Gerätehersteller neue Innovationen auf den Markt bringen werden, die bewusst nicht der NiSV unterfallen. Es ist also nicht so, als blieben Ihnen mit Abschluss Ihrer Kosmetikausbildung keine Gerätebehandlungen offen.

Aber ich hatte doch eine Geräteschulung während der Ausbildung!

In der Geräteschulung während Ihrer Ausbildung bei Vital werden Ihnen verschiedene Gerätetypen und deren grundsätzliche Anwendungsmöglichkeiten vorgestellt. Die Geräteschulung während der Ausbildung ist wichtig, damit Sie einen generellen Marktüberblick und die Basis in der „Gerätekunde“ erlernen, deswegen wird es diese auch in Zukunft bei Vital integriert in den Unterricht geben. Dieser generelle Marktüberblick ersetzt jedoch nicht die Fachkundeschulung nach NiSV, die ganz andere Lehrinhalte und einen anderen Zeitaufwand voraussetzt.

Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, sich strategisch mit oder ohne Fachkundenachweis aufzustellen. Sobald wir aussagefähig sind, beraten wir Sie auch gerne zu Fördermöglichkeiten für die Fachkundeschulung.

Die obenstehenden Informationen beziehen sich auf die Ausbildungsinhalte der Vital Kosmetikakademie und unseren aktuellen Wissensstand. Eine Rechtsberatung ist hiermit nicht verbunden. Die Lage rund um die NiSV entwickelt sich stetig, aktuelle Inhalte finden Sie hier: https://www.bmu.de/gesetz/nisv-bekanntmachung-der-anforderungen-an-den-erwerb-der-fachkunde-fuer-anwendungen-nichtionisierend/

Herzlichst, Ihr Vital Team

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