Diplom oder Zertifikat – Das ist hier die Frage

Diplom oder Zertifikat – Wer würde da nicht lieber nach dem Diplom greifen? Doch diese Wahl hat einen Haken: Nicht jedes Diplom hat Gültigkeit. Die Vergabe von Diplomen bleibt Hochschulen, Fachschulen und Universitäten vorbehalten.

Allerdings halten sich zu dem Thema hartnäckig falsche Einschätzungen. Wir sammelten Fragen zu diesem Thema und legten sie einer Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vor.

Werden heute noch Diplome vergeben?

Ist es richtig, dass von Hochschulen, Fachhochschulen sowie Berufsakademien in Folge des 1999 begonnenen Blogna-Prozesses keine Abschlüsse mehr vergeben werden, welche die Bezeichnung „Diplom“ tragen?

„Es werden noch Hochschulgrade und Abschlüsse an Berufsakademien mit der Bezeichnung ‚Diplom’ vergeben. Einen Überblick über Studiengänge an Hochschulen mit dem Abschluss „Diplom“ erhalten Sie über den Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz.

Dürfen Diplome außerhalb von Hochschulen vergeben werden?

„Diplom für xy der abc-Schule“ Immer wieder werden von privaten Ausbildungsstätten solche und ähnliche Abschlüsse vergeben. Sind diese rechtlich zulässig? Auch wenn darauf hingewiesen wird, dass diese Art „Diplom“ nicht im Namen geführt werden darf?

Ist die Bezeichnung „Diplom“ nach wie vor geschützt für: Abschlüsse an Hochschulen, Fachhochschulen und an Berufsakademien?

„Die Fragen beziehen sich auf die Verwendung des Begriffs ‚Diplom’ als Berufsbezeichnung außerhalb des Hochschulbereichs bzw. den Schutz entsprechender Hochschulabschlüsse.

Hier kann aus hochschulrechtlicher Sicht des Bundes nur darauf hingewiesen werden, dass die Verwendung des Begriffs „Diplom“ als Hochschulgrad in § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) geregelt ist. Der Hochschulgrad „Diplom“ wird danach allein von Hochschulen für den Abschluss berufsqualifizierender Hochschulstudiengänge verliehen.

§ 18 HRG enthält keinen Ausschluss der Verwendung dieses Begriffs im Zusammenhang mit staatlichen Abschlussbezeichnungen, die außerhalb des Hochschulbereichs vergeben werden.

Die Verwendung des Begriffs ‚Diplom’ außerhalb des Hochschulbereichs fällt allerdings in den Kompetenzbereich der Länder. Die Hochschulgesetze der Länder enthalten unter anderem zum Schutz der Hochschulgrade Regelungen, die die unbefugte Vergabe von Hochschulgraden und die Verwendung von Bezeichnungen, die Hochschulgraden zum Verwechseln ähnlich sind, als Ordnungswidrigkeit einstufen, vgl. z. B. § 125 Abs. 1 Berliner Hochschulgesetz.“

Ich habe mein Diplom im Ausland erworben – Ist es in Deutschland gültig?

Welchen Stellenwert hat ein „Diplom“, das außerhalb von Deutschland erworben wurde? Gelten hier ausschließlich die Bestimmungen in Deutschland? Wäre es also zulässig, ein im Ausland erworbenes Diplom im Namen und / oder in der Berufsbezeichnung zu führen?

„Zum ‚Stellenwert eines Diploms’, das außerhalb von Deutschland erworben wurde, ist eine allgemeine Auskunft nicht möglich. Soweit es um Hochschulabschlüsse geht, die mit der Bezeichnung ‚Diplom’ gebildet sind, geht es darum, inwieweit diese in Deutschland anerkannt sind oder werden (können) sowie ob bzw. in welcher Form sie in Deutschland geführt werden können.

Insoweit ist auf die Zuständigkeit der Länder zu verweisen. Informationen und Hinweise dazu erhalten Sie im Informationsportal der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder.“

Diplom: Wie sichere ich mich ab?

Wenn Ihnen ein Diplom in Aussicht gestellt wird, sind Sie mit einer Anfrage beim Bildungsministerium Ihres Bundeslandes auf der sicheren Seite. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Diplom im Ausland erworben haben.

Ihnen wurde ein Diplom in Kosmetik vorgelegt? Dann hat die Inhaberin Kosmetologie oder Kosmetikwissenschaft an einer deutschen Universität studiert. Die genaue Bezeichnung der Universität geht aus der Urkunde hervor.

Neuere Universitätsabschlüsse in Kosmetik (Kosmetologie, Kosmetikwissenschaft) werden seit einigen Jahren als Bachelor und – darauf aufbauend – als Master erworben. Hier kommt die Bezeichnung „Diplom“ nicht mehr vor.

In der Vital Kosmetikakademie erhalten Sie selbstverständlich kein Diplom, sondern einen rechtsgültigen Berufsabschluss. Nähere Informationen zu den einzelnen Berufsbildern geben wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Auch für Ihre Fragen zu Ausbildungsinhalten und zur Ausbildungsförderung stehen wir gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team der Vital Kosmetikakademie

Tel:                  030 – 214 78 73 0
E-Mail:            info@vital-kosmetikakademie.de


 

 

 

 

 

 

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