Heiß: Wichtige Info für die Beantragung von Bildungsgutscheinen!

Änderungen für die Beantragung von Bildungsgutscheinen!

Wie Sie wissen, können Sie für Ihre Aus-oder Weiterbildung staatliche Fördermittel beantragen. Es gibt jedoch eine wichtige Änderung, über die wir Sie hiermit informieren möchten:

Die bundesweiten Durchschnittskostensätze zur Beurteilung, ob
Lehrgangskosten angemessen sind,  wurden vom Gesetzgeber neu geregelt.
Für das Bildungsziel „Körperpflege“, wozu auch Ausbildungen wie etwa  die zur/m Friseur/in, Kosmetiker/in, Nageldesigner/in oder Chiropodist/in (und viele andere) gehören, liegen die Durchschnittskostensätze bei 7,56 € pro Unterrichtsstunde.

Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass dies maximal die durchschnittlichen Kosten pro  Stunde eines Lehrganges sein dürfen, um den Lehrgang vom
Leistungsträger (Jobcenter) über einen Bildungsgutschein finanziert zu bekommen.
Liegen die Kosten eines Lehrganges pro Stunde über 7,56 € findet eine gesonderte Prüfung statt. Der Bildungsträger muss eine klare, nachvollziehbare Begründung liefern, warum die Kosten in diesem expliziten Fall höher sind. Wenn die Prüfstelle dieser Argumentation des Bildungsträgers folgen kann, wird diese akzeptiert und ebenfalls mit staatlichen Fördermitteln unterstützt.

Was bedeutet das für Bildungsträger wie die Vital Kosmetikakademie?

Es bedeutet, dass wir als Schule die Kosten unserer Lehrgänge so anpassen müssen, dass jede Unterrichtsstunde nicht mehr als 7,56 € kostet!

Sie können sich sicherlich vorstellen, dass das eine ziemliche Herausforderung ist, denn die Ausbildung im Kosmetikbereich umfasst für uns nicht nur Kosten für Miete, Strom, Wasser, die Kosten für den Dozenten und Co., sondern natürlich in erster Linie die Kosten für Produkte, mit denen gearbeitet wird.

Im Kosmetikbereich gibt es nun Aus-oder Weiterbildungen, die einen  sehr hohen und kostenaufwendigen Produkteinsatz mit sich bringen, wie zum Beispiel unsere Weiterbildung „Aknebehandlung“ oder die Ausbildung  „Permanent Make-up“.
Um Ihnen jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit zu bieten, unsere Aus-  oder Weiterbildungen über Bildungsgutscheine finanzieren zu lassen,  haben wir uns mächtig ins Zeug gelegt, Stunden über Stunden gerechnet  und die Kosten unserer Kurse optimiert.

Das Ergebnis ist, dass wir uns freuen, eine große Vielzahl unserer  Aus- und Weiterbildungen auch weiterhin über das Jobcenter finanzieren lassen zu können. Es gibt jedoch auch Weiterbildungen, die in Zukunft wegen der hochpreisigen Materialkosten, nur noch von „Selbstzahlern“ besucht werden können.

Hier können leider keine Bildungsgutscheine mehr beantragt werden. Wir werden Sie zeitnah auf unserer Homepage und unserem Blog darüber informieren, welche Kurse nicht mehr förderfähig sind.

Uns ist es sehr wichtig, Sie ausführlich über die Änderungen zu informieren. Wie gehabt, stehen wir immer für ein persönliches Gespräch zu Ihrer Verfügung.
Darauf legen wir Wert:

Die Qualität des Lehrstoffes, den  wir vermitteln, wird durch diese Änderung nicht beeinträchtigt! Die  Vital Kosmetikakademie bildet nun seit rund 16 Jahren Absolventen für den Beautymarkt aus.

Ihre Bildung ist unser oberstes Ziel und Vital garantiert, weiterhin den Weg mit Ihnen in eine schöne Zukunft zu beschreiten. Über die wenigen Änderungen, die mit der Senkung der Durchschnittskostensätze einhergehen, informiert Sie unsere Geschäftsleitung gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Wir bedauern sehr, dass viele Kosmetikschulen in ganz Deutschland
wegen dieser gesetzlichen Änderung ihren Betrieb schließen müssen. Umso mehr hoffen wir auf Ihr Vertrauen in unser Ausbildungssystem und starten nun frohen Mutes mit Ihnen in das Jahr 2013!!

Wie immer stehen wir Ihnen für weitere Infos unter 030.214 78 730 zur Verfügung.
Vital Kosmetikakademie, Keithstr.6, 10787 Berlin

Kommentare sind geschlossen.