Alles zum NiSV Fachkundenachweis

Was sind die NiSV Fachkundekurse? Brauche ich diese wirklich? Welche Module gibt es und was beinhaltet das?

Die Basics zuerst!

Sofern Sie im Kosmetik-Institut hiermit arbeiten:

  • IPL- und Lasergeräte,
  • Hoch- und Niedrigfrequenzgeräte,
  • Ultraschallgeräte und Gleichstromgeräte sowie
  • Magnetfeldgeräte, die nichtionisierende Strahlung aussenden
  • Kombi-Geräte oder Beautytower mit einer dieser Technologien im Einsatz haben,

dann brauchen Sie einen oder gar mehrere Fachkundenachweise nach NiSV. Diese erwerben Sie durch den Besuch eines oder mehrerer Module der NiSV-Fachkundeschulungen. Jede Kosmetikerin im Institut, die mit einer oder verschiedenen Technologien dieser Art am Kunden arbeitet, muss über den Fachkundenachweis verfügen. Das bedeutet, es reicht (leider) nicht, wenn nur die Instituts-Inhaberin den Fachkundenachweis erwirbt. Jede Person, die diese Technologien am Kunden nutzt, muss einen eigenen Fachkundenachweis der jeweiligen Technologie haben. Deswegen ist die NiSV bzw. die Fachkundekurse in unterschiedliche Module eingeteilt.

Die Rechtslage

Die Rechtslage zur NiSV und zum Absolvieren der Fachkundekurse ist leicht verständlich geregelt. So bestimmt etwa § 4, dort in Absatz 1

„Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde nach den §§ 5, 6, 7, 8, 9 oder 11 verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Anwendung. Die Fachkunde soll dazu befähigen, das Behandlungsverfahren sicher anzuwenden, mit der Anwendung verbundene Risiken zu vermeiden und unvermeidliche Risiken sachgerecht zu minimieren.“

In Absatz 2 werden dann die zu vermittelnden, erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse näher erläutert. Dazu zählt u.a. dass die Fachkunde theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen umfassen soll. Sie umfasst insbesondere folgende Kenntnisse:

  1. der physikalischen Eigenschaften der von der Anlage ausgehenden nichtionisierenden Strahlung,
  2. der biologischen Wirkungen und der Risiken dieser Strahlung,
  3. des Ausmaßes der Exposition,
  4. des technischen Aufbaus der verwendeten Anlage und der einzuhaltenden Anwendungsregeln und
  5. in Anatomie und Physiologie des Menschen sowie der Kriterien, die eine Behandlung ausschließen.

Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus-, Weiter- oder Fortbildung erworben werden, so der Gesetzgeber. Sie ist außerdem auf dem aktuellen Stand zu halten, Auffrischungskurse alle 5 Jahre sind verpflichtend.

Die Module

Der Gesetzgeber gibt außerdem eine gute Übersicht über die Module der NiSV. Sie können diese direkt nachlesen, etwa hier: https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/anlage_3.html

Es geht um folgende Module der NiSV:

GK Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde 80
OS Optische Strahlung 120
US Ultraschall 40
EK EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik 40
ES EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation 24

Die Zahlen in der Spalte ganz rechts gebe die Mindestanzahl der erforderlichen Lehreinheiten an. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der Art der Anwendung (Fachkundegruppen).

Welche Schulung Sie benötigen, darüber informieren wir Sie sehr gerne persönlich in der Vital Kosmetikakademie.

Betroffene Kosmetikexpertinnen sollten sich also zügig nach einem zuverlässigen Schulungsanbieter umschauen. Um hierbei möglichst rechtssicher vorzugehen, empfiehlt es sich, beim Schulungsanbieter das Thema: „Abschlussprüfung bei einer Personenzertifizierungsstelle“ anzusprechen.

Wer ist seriös?

Sie besuchen die Schulungen zwar bei einem Schulungsanbieter, z.B. bei einer Kosmetikschule, die Prüfungen werden jedoch von einer „akkreditierten Personenzertifizierungsstelle“ abgenommen*. Sie legen die Prüfungen bei einer externen Prüfungskommission ab, welche Ihnen dann das erforderliche Zertifikat ausstellen wird.* Ein wenig vergleichbar mit einer Fahrschulprüfung. Die Ausbildung wird in einer Schule mit nachzuweisenden Pflichtstunden absolviert. Die Prüfung nimmt dann aber eine andere Stelle ab, welche zuvor auch die Voraussetzungen geprüft hat und gegebenenfalls Nachweise (bei dem Beispiel der Fahrschulprüfung z.B. der Sehtest) einfordert, um sie zur Prüfung zuzulassen.

Für Sie als zukünftige Lehrgangsteilnehmerin ist wichtig zu wissen, dass Sie sich Ihr NiSV-Fachkundezertifikat zertifizieren lassen müssen. Das wiederum kann nur eine akkreditierte Personenzertifizierungsstelle, bei der Sie die Prüfung ablegen. Die Personenzertifizierungsstelle wiederum muss von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert sein, um Ihr Lehrgangszertifikat zertifizieren zu dürfen.

Stellen Sie bei der Auswahl Ihres Schulungsanbieters möglichst sicher:

  • der Schulungsanbieter (z.B. Kosmetikschule) wurde erfolgreich durch die Zertifizierungsstelle zertifiziert!*
  • dass Sie dort einen Lehrgang besuchen, der den gesetzlichen Vorgaben der Fachkunde gemäß NiSV entspricht, ggf. lassen Sie sich die Lehrpläne und eine Inhaltsübersicht aushändigen
  • um das Fachkundezertifikat möglichst rechtssicher zu erwerben, müssen Sie die Möglichkeit haben, eine Prüfung bei der Zertifizierungsstelle abzulegen. Bietet Ihr Schulungsträger das an?
  • Mit welcher Personenzertifizierungsstelle arbeitet Ihr Schulungsanbieter zusammen? Sie können diese hier gegenprüfen: https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html
  • Erfüllt der Schulungsträger weitere Qualitätskriterien, um Erfahrung in der Erwachsenenbildung nachzuweisen, eine Zertifizierung nach AZAV oder andere Nachweise der Qualitätssicherung?

Sofern der von Ihnen ausgewählte Schulungsanbieter keine Prüfung bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle anbieten kann, ist dies ggf. mit Rechtsunsicherheiten verbunden. Ab dem 01.01.2024 besteht für Schulungsanbieter sowieso die Pflicht, sich anerkennen zu lassen, um die NiSV Kurse rechtssicher anbieten zu können. Bis dahin steht es Ihnen frei, den Kurs auch bei einer nicht-anerkannten Schule zu besuchen. Wir vertreten jedoch die Einschätzung, dass dies mit Rechtsunsicherheiten verbunden sein kann und empfehlen diesen Weg daher NICHT. Oder anders gesagt: nur weil etwas theoretisch möglich ist, heißt das nicht, dass man es auch machen sollte.

Problem erkannt – Gefahr gebannt

Ja, die Umsetzung der NiSV stellt verschiedenste Akteure der Kosmetikbranche vor immense Herausforderungen. Nichtsdestotrotz muss sich die Branche mit dieser Verordnung befassen und sie in den Berufsalltag der Kosmetikerinnen überführen. Ähnlich wie bei dem unbeliebten Thema „Datenschutz“ ist es auch hier wichtig, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern sich nach Möglichkeit gut und umfassend zu informieren, um dann eine Entscheidung zu den Fachkundekursen treffen zu können.

FAZIT:

Sofern Sie mit diesen oder vergleichbaren Geräten im Kosmetikinstitut arbeiten, Kombi-Geräte oder Beautytower mit einer dieser Technologien im Einsatz haben, brauchen Sie einen Fachkundenachweis nach NiSV. Diesen erwerben Sie durch den Besuch eines oder mehrerer Module der NiSV-Fachkundeschulung. Wir empfehlen, eine anerkannte Schule zu besuchen und die Prüfung vor einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle abzulegen.

Welche Schulung Sie benötigen, darüber informieren wir Sie sehr gerne persönlich in der Vital Kosmetikakademie.

Rufen Sie uns an oder kommen Sie persönlich vorbei. Wir erläutern Ihnen Step-by-Step, was Sie jetzt tun müssen, um sich rechtskonform zu verhalten und um den hohen Bußgeldern bei Verstoß gegen die NiSV zu umgehen.

Unsere Schulungen sind äußerst beliebt und in der Regel ausgebucht. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich für den nächsten Kursstart notieren. Sofern Sie langfristig in der Kosmetikbranche arbeiten möchten, kommen Sie um den Erwerb der Fachkundenachweise nicht herum.

Weitere Informationen zu unseren NiSV Kursen, Zeiten und Termine finden Sie außerdem hier:

https://vital-kosmetikakademie.de/strahlenschutz-fachkundekurs-berlin.php

Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Vital Kosmetikakademie

Tel.: 030 214 78 730
https://vital-kosmetikakademie.de

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*empfohlene Vorgehensweise des zuständigen Bundesministeriums. Rechtslage Juli 2023. Bis zum 01.01.2024 müssen Schulungsanbieter nicht anerkannt sein, um die NISV Kurse anbieten zu dürfen.

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