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FACHKUNDE KURS STRAHLENSCHUTZ BERLIN

Schulung im Strahlenschutz nach den Anforderungen zum Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen ("Fachkundekurs NiSV")

Fachkunde Kurs Strahlenschutz Berlin

Die Zeit läuft! Besuchen Sie am besten zeitnah die Schulung zum Erwerb der Fachkunde nach NiSV! Nötig für diverse apparative Kosmetikbehandlungen, IPL sowie EMS-Training.

Sie arbeiten in Ihrem Institut mit apparativer Unterstützung? Ultraschallgeräte, IPL, Gleichstrom oder vielleicht EMS-Behandlungen zur Fettreduktion sind ein wichtiger Bestandteil in Ihrem Kosmetikstudio?

Dann müssen Sie bis spätestens 31.12.2022 den Fachkunde Kurs „NiSV“ besucht haben. Ohne diesen Fachkunde Kurs dürfen Sie ab dem 31.12.2022 keine apparativen Kosmetikbehandlungen, bei denen nichtionisierte Strahlungsquellen an der Haut des Kunden zum Einsatz kommen, anbieten!

Außerdem dürfen bestimmte Behandlungen schon ein Jahr früher, nämlich ab dem 31.12.2020 nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Auch darüber möchten wir Sie hier informieren.

Jetzt ist die perfekte Zeit, um den Fachkunde Kurs ohne Druck und in ausreichender Zeit zu besuchen. Ab jetzt wird die Zeit immer knapper, die Kurse werden voller und die Kurspreise werden bei erhöhter Nachfrage sicherlich auch steigen.

Unser Tipp: Planen Sie im Voraus. Besuchen Sie rechtzeitig Ihren Fachkunde Kurs zum Strahlenschutz in der Vital Kosmetikakademie in Berlin. Hier gibt es alle wichtigen Fakten vorab.

Kurzer Rückblick – warum Strahlenschutz in der Kosmetik?

Die Medien haben in den letzten Jahren immer wieder von Laserbehandlungen zur Tattoo- und dauerhaften Haarentfernung berichtet, die nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Verbrennungen, Narbenbildungen, Schmerzensgeldprozesse. All dies hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, um sich das Thema „Strahlenschutz in der Kosmetik“ genauer anzuschauen.

Herausgekommen ist dabei schon im Dezember 2018 die

Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierter Strahlung bei der Anwendung am Menschen“, kurz „NiSV“.

Die neue Gesetzeslage wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (kurz: BMU) ausgearbeitet.

Bei der Ausarbeitung der Verordnung hat der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz nicht nur bezogen auf die klassischen „Laserbehandlungen“ betrachtet, sondern allgemein Kosmetikgeräte, die mit nichtionisierte Strahlungsquellen arbeiten, einer Prüfung unterzogen.

Einige Behandlungen dürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes schon ab dem 31.12.2020 nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Bei den Anwendungen mit Ärztevorbehalt handelt es sich u.a. um die

  • Entfernung von Tattoos und Permanent-Make-up mittels Laser,
  • Einsatz optischer Strahlung, Hochfrequenz oder Ultraschall, die zur Fettgewebereduktion beitragen soll,
  • gezielte Behandlungen von Gefäßveränderungen,
  • Magnetresonanztomographie zu nichtmedizinischen Zwecken.

Auch Heilpraktiker dürfen diese Behandlungen ab dem 31.12.2020 nicht mehr durchführen! Das bedeutet: wenn Sie kein Arzt/Ärztin sind, müssen Sie sich z.B. von der Tattooentfernung und Entfernung von PMU mittels Laser verabschieden!

Andere kosmetische Geräteanwendungen bleiben der Kosmetikerin und den Heilpraktikern zwar erhalten, jedoch fordert der Gesetzgeber den Nachweis der Fachkunde der Anwenderin/des Anwenders.

Welche Geräte und Behandlungen sind betroffen?

Der NiSV unterfallen

  • IPL- und Lasergeräte,
  • Hoch- und Niedrigfrequenzgeräte,
  • Ultraschallgeräte und Gleichstromgeräte sowie
  • Magnetfeldgeräte, die nichtionisierende Strahlung aussenden.

Voraussetzung ist, dass diese zu kosmetischen oder anderen, nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.

Der Fachkundenachweis

Ab dem 31. Dezember 2022 dürfen Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen gewerblich zu kosmetischen oder sonstigen nicht-medizinischen Zwecken am Menschen nur noch solche Personen einsetzen, die über den Fachkundenachweis verfügen.

Näheres zu diesen Fachkundeanforderungen ist in Anlage Nr. 3 der NiSV geregelt.

Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Fachkunde-Schulung erworben werden. Eine solche Fachkundeschulung wird die Vital Kosmetikakademie in Berlin anbieten.

Der Fachkundenachweis ist in mehrere Fachkunde-Module aufgeteilt. Den genauen Aufbau des Fachkunde Kurses finden Sie hier.

Wenn Sie sich Teil B: Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ anrechnen lassen können (z.B. weil Sie Kosmetik-Meister sind, s.u.) müssen Sie trotzdem noch Fachkunde-Modul Teil C, D, E oder F belegen. Hier hängt der Schulungsumfang von der jeweils angewendeten Technologie ab. Es gibt verschiedene Fachkunde-Module mit unterschiedlichen Lerneinheiten (LE):

 

Teil B: Fachkunde-Modul
„Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“

Teil C-F: Fachkunde-Module
jeweilige „Fachkundegruppe“
                      

– kann unter Umständen angerechnet werden, s.u.

– Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde (78 LE à 45 Min.*):

  • Anatomie
  • Beurteilung der Haut
  • Physiologie der Haut und der Anhangsgebilde
  • Überblick zu Anlagen zum Einsatz nichtionisierter Strahlung
  • Kenntnisse über die Wirkung von Strahlung
  • Aufklärung von Personen
  • Übungen
  • Praktikum
  • Prüfung

–kann nicht angerechnet werden

– Der Schulungsumfang bestimmt sich nach der von Ihnen eingesetzten Technologie. Wir unterscheiden die Fachkundegruppen:

  • Teil C: Optische Strahlung (117 LE*)
  • Teil D: EMF in der Kosmetik (38 LE*)
  • Teil E: EMF zur Stimulation (23 LE*)
  • Teil F: Ultraschall (38 LE*)

Benutzen Sie verschiedene Geräte, z.B. IPL und Ultraschall, dann belegen Sie bitte die entsprechenden Fachkundegruppen „Optische Strahlung“ und „Ultraschall“.

Bei den Fachkundegruppen, die Sie in Teil C-F belegen, kommt es also immer darauf an, mit welchen Geräten Sie arbeiten!                             

 

* zusätzlich Prüfung

 

Anrechnung von Berufsjahren und Vorkenntnissen

Die gute Nachricht: Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung oder Ihre Ausbildung zum/r Kosmetiker/in auf Teil B des Fachkunde Kurses anrechnen lassen.

Anrechnungen von Ausbildung und Berufserfahrung sind nur auf Teil B (Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde) möglich. Der Teil B kann Ihnen angerechnet, wenn Sie:

  • eine staatlich anerkannte Kosmetikausbildung absolviert haben
  • Über einen Abschluss „Staatlich geprüfte Kosmetiker/In“ verfügen
  • Sie sind Kosmetik Meister/in
  • Sie verfügen mit Stichtag zum 05.12.2021 über mind. 5 Jahre nachweisbarer Berufserfahrung in der Kosmetik (gemäß Anlage 3 Teil A Nummer 3 NiSV).

Gegenbeispiel keine Anrechnung von Teil B:

× Sie haben den Abschluss zur „Fachkosmetikerin“ und arbeiten in diesem Beruf seit 2019. Dann können Sie sich Teil B nicht anrechnen lassen. Sie müssen bitte Teil B und das entsprechende Teil C-F absolvieren.

× Sie sind Fitnesstrainer und seit 2018 in einem EMS-Studio als Trainer tätig. Sie belegen nur die Fachkundegruppe „EMF-Stimulation“ mit 24 Lerneinheiten, da die Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde für Sie nicht von Relevanz sind.

FAQ - Fachkunde Kurs Strahlenschutz Berlin

Strahlenschutz und Fachkunde Kurs

Mittlerweile kursieren viele Gerüchte und Missverständnisse rund um das Thema „Strahlenschutz in der Kosmetik“. Wir haben die wichtigsten Fragen und Irrtümer gesammelt.

  1. 1. Unsere Geräte arbeiten nicht mit Laser.

Es geht nicht nur um „Laser“ im klassischen bzw. umgangssprachlichen Sinne. Unter die NiSV fallen folgende Technologien:

  • Lasergeräte
  • IPL-Geräte
  • Hochfrequenzgeräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte
  • Radiofrequenzgeräte (ab einem bestimmten Grenzwert)
  • Geräte für EMS-Training

Sie haben bei sich einen Beauty-Tower stehen, oder ein anderes Kombinationsgerät? Sie bieten Ultraschallbehandlungen oder die dauerhafte Haarentfernung an? Dann sind Sie ganz sicher von dem neuen Strahlenschutzrecht betroffen. Überprüfen Sie Ihre Kosmetikgeräte bitte genau. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Gerätehersteller, in welchem Frequenzbereich und/oder mit welcher Schallintensität das Gerät arbeitet und ob es von den Regelungen der NiSV betroffen ist.

  1. 2. Ich habe schon jetzt ein Zertifikat im Strahlenschutz vom Hersteller XY. Das reicht.

Nein, das reicht ab dem 31.12.2022 nicht mehr. Geräteschulungen bei Herstellern ersetzen den Besuch der Fachkunde Kurse NICHT.

  1. 3. Ich darf jetzt gar keine apparativen Kosmetikbehandlungen mehr durchführen.

Doch. Die überwiegende Zahl aller apparativen, kosmetischen Dienstleistungen bleibt der Kosmetikerin erhalten, Ihnen bricht also nicht ihr „komplettes Geschäft“ weg.

Wer diese Behandlungen weiterhin anwenden möchte, muss die entsprechende Fortbildung zum Erwerb der Fachkunde besuchen.

  1. 4. Mir wurde ein Wochenendkurs im Strahlenschutz angeboten. Reicht das?

Das kommt darauf an, ob es sich um einen Kurs handelt, der die Voraussetzungen der Anlage 3 der NiSV erfüllt.

Die Inhalte der jeweiligen Unterrichtseinheiten sind umfangreich und vom Gesetzgeber vorgegeben. Wir halten uns an diese Vorgaben.

  1. 5. Es reicht, wenn meine Kollegin die Fachkundeschulung besucht.

Jeder Anwender/jede Anwenderin muss selbst den Nachweis über die Fachkunde führen können (Schulungsnachweis/Bescheinigung). Bitte beachten Sie, dass in der NiSV verschiedene Fachkunde-Module enthalten sind. Je nachdem, mit welchen Geräten Sie arbeiten, müssen Sie z.B. zwischen den Fachkunde-Modulen „Ultraschall“ und dem Fachkunde-Modul „Elektromagnetische Felder“ unterscheiden.

  1. 6. Ich kann mir den Besuch des Fachkunde Kurses nicht leisten.

Wir sind gerade dabei, die Fördermöglichkeiten für Sie und auch für Ihre Mitarbeiter zusammen zu stellen. Denn klar ist: wer selbst den Kurs besuchen muss und vielleicht sogar noch zwei Mitarbeiter hat, die ebenfalls über die Fachkunde verfügen sollen, für den sind die Fragen nach Fördermöglichkeiten extrem wichtig.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und setzen alle Hebel in Bewegung, um die Förderfähigkeit des Fachkunde Kurses in der Vital Kosmetikakademie abzubilden.

Bitte abonnieren Sie hier unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.

  1. 7. Dann stelle ich halt einen Arzt ein.

Der Ärztevorbehalt gilt ja nur für einen überschaubaren Bereich der invasiven Verfahren. Wenn Sie in erster Linie Kosmetikbehandlungen mit z.B. einem Kombinationsgerät durchführen, dann muss der/die Behandler/in selbst über den Fachkundenachweis verfügen.

  1. 8. Dann benutze ich eben keine Kosmetikgeräte mehr.

Die NiSV kann durchaus Anlass sein, sich von jeglichen Kosmetikgeräten zu verabschieden und nur noch händisch zu arbeiten.

Damit schränken Sie sich, Ihre Fähigkeiten, Ihre Attraktivität beim Kunden und auch Ihre Karrierechancen auf dem Kosmetikmarkt allerdings erheblich ein.

Wir empfehlen, den Fachkunde Kurs in jedem Fall zu absolvieren, denn zum einen sind Kosmetikgeräte fester Bestandteil in der Branche und ein stetig wachsender Markt. Zum anderen: „Was man hat, das hat man.“ Schränken Sie sich und Ihre Fähigkeiten nicht unnötig ein. Vielleicht kommt irgendwann der Punkt, an dem Sie nachweisen müssen, die hier in Rede stehenden Kosmetikgeräte bedienen zu dürfen, z.B. bei einem neuen Arbeitgeber. Es wäre schade, wenn Sie den nächsten Karriereschritt abbrechen müssten, weil Sie erst noch den Fachkunde Kurs besuchen müssten.

Stellen Sie sich lieber breit auf. Was man hat, das hat man.

  1. 9. Fällt Microneedling und das Stechen von PMU auch darunter?

Nein.

  1. 10. Das tritt erst 2021 in Kraft.

Nein. Die NiSV tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch der Arztvorbehalt für bestimmte Anwendungen.

Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde treten allerdings erst am 31. Dezember 2022 in Kraft.

  1. 11. Die dauerhafte Haarentfernung mit Laser/IPL darf dann auch nur noch der Arzt durchführen.

Falsch. Wer nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügt, darf auch künftig die Anwendungen zur dauerhaften Haarentfernung durchführen.

  1. 12. Die Geräte müssen nicht angemeldet werden.

Doch, die Geräte müssen bis zu, 31.03.2021 auch gemeldet werden. An wen und auf welchem Wege diese Meldung zu erfolgen hat, ist bislang noch unklar.

  1. 13. Das gilt doch nur, wenn ich Kosmetikgeräte importiere?

Nein! Bitte verwechseln Sie nicht das Thema Strahlenschutz mit der Medizinprodukte-Verordnung! Die Medizinprodukte-VO (MDR) ist bereits am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. Hier entstehen in erster Linie Zulassungs- und Überwachungspflichten für Importeure und Hersteller bestimmter Kosmetikgeräte (Ultraschall, IPL, u.a.). Diese Geräte kommen ab Mai 2020 nicht mehr ohne das bekannte CE-Zeichen aus.

  1. 14. Ich habe ja noch total viel Zeit für den Fachkunde Kurs.

Jein. Die Zeit, die Sie jetzt noch haben, ist exakt ausreichend, um den Fachkunde Kurs zu absolvieren und ggf. im Institut alle Vorkehrungen für die neue Rechtslage zu schaffen, damit Ihnen ab dem Ende 2022 keine Abmahnungen drohen.

Sie möchten ja sicherlich ab dem 31.12.2022 ganz normal weiterarbeiten können. Der Fachkunde Kurs nimmt gewisse Zeit in Anspruch. Es macht also Sinn, den Besuch des Kurses großzügig zu planen.

Über aktuelle Termine informieren wir Sie über unseren Newsletter (hier klicken für Newsletter), unsere Sozialen Medien und auch auf dieser Webseite.

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  1. 15. Was passiert, wenn ich ohne den Nachweis über die Fachkunde weiterhin apparativ arbeite?

Die Rechtsfolgen reichen von Bußgeldverfahren über Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbraucherschützern bis hin zu Strafverfahren und Schmerzensgeldprozessen, wenn bei der Behandlung doch einmal etwas schiefgehen sollte.

Zugelassener Schulungsträger (Vital Kosmetikakademie GmbH) für die Ausbildung von Personal mit Fachkunde nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und der NiSV Zertifikats-Nr.: 08-2021-S-NiSV

Urkunde Schulungsunternehmen Fachpersonal NiSV Vital Kosmetikakademie 17.11.2021

Planen Sie Ihre nächsten Schritte mit uns! - Fachkunde Kurs Strahlenschutz Berlin

Hilfe, man versteht ja nur noch Bahnhof! Und es gibt so viele Fragen, was nun?

  • Mit welchen Geräten möchte ich arbeiten?
  • Welche Module muss ich belegen?
  • Wann mache ich den Lehrgang am besten?
  • Kann ich die Kosten fördern lassen?
  • wann findet der Fachkundelehrgang bei Vital statt?

Ja, die neuen Regelungen scheinen zunächst sehr umfangreich und es tun sich plötzlich viele Fragen auf.

Wir lassen Sie damit nicht alleine, denn wir beschäftigen uns schon seit 2018 mit dem Thema und auch wir als Kosmetikschule sind ja von dem neuen Strahlenschutzrecht in der Kosmetik betroffen!

Wir stehen Ihnen daher mit Infoveranstaltungen, Neuigkeiten im Newsletter und auch persönlich Rede und Antwort.

Gehen Sie bitte wie folgt vor, um den Anschluss in Sachen Strahlenschutz in keinem Fall zu verpassen:

  • Vital Newsletter abonnieren
  • Facebook und Instagram von Vital abonnieren @vitalkosmetikakademie
  • unsere gratis Infoveranstaltung besuchen
  • lassen Sie sich in die Interessentenliste Strahlenschutz eintragen: 030 214 78 730.
Termine für den Fachkundelehrgang bzw. die einzelnen Module erfahren Sie über unseren Newsletter, auf unserer Homepage und über die sozialen Medien.

Den nächsten Starttermin und unseren aktuellen Preis finden Sie unter dem Reiter „Termine & Preise

Weitere Informationen und Gesetzestext:

Die offizielle Webseite des BMU finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zum Strahlenschutz in der Kosmetik finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zum Strahlenschutz in der Kosmetik von Vital finden Sie hier.

Die Gliederung des Fachkunde Kurses finden Sie hier.

Informationen zur NiSV u.a. Anmeldung von Anlagen/Geräten gemäß § 3 (3) der NiSV
Informationen zur NiSV - Berlin.de
Information zur NiSV - Brandenburg

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Zum Infoblatt NiSV Modul B (PDF)
Zum Infoblatt NiSV Modul C (PDF)
Zum Infoblatt NiSV Modul D (PDF)
Zum Infoblatt NiSV Modul F (PDF)

Zuständigkeiten der einzelnen Bundesländer Link: Vollzug der NiSV | BMU

Ihre Briefvorlage NiSV Auskunft

Hier finden Sie zwei Briefvorlagen, die Sie verwenden können, um an Ihre Gerätehersteller oder Lieferanten heranzutreten. Die Gerätehersteller können Ihnen so Auskunft erteilen, ob und welche Bedingungen der NiSV für Ihr (zukünftiges) Gerät gelten.

Die eine Vorlage bezieht sich auf bereits gekaufte Geräte (Anwendungsfragen). Die andere Vorlage bezieht sich auf Geräte, an denen Sie ein Kaufinteresse haben. Bitte füllen Sie die Vorlagen entsprechend aus.

Brief Muster Auskunft bestehendes Gerät
Brief Muster NiSV Anschaffung

Vital – Schöne Zukunft!
Ihr Vital Team